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Fördergelder für Solaranlagen

Wenn Sie in Erwägung ziehen sich eine Solaranlage zur Stromerzeugung anzuschaffen, gibt es einige Möglichkeiten der Förderung für dieses Projekt. Doch zunächst die gute Nachricht zuerst: Das Erneuerbare Energien Gesetz in seiner zweiten Änderung legt fest, dass die Mindestvergütung für Strom aus solare Strahlungsenergie mit mindestens 45,7 Cent pro Kilowatt vergütet werden muss. Was hat das mit Förderung zu tun, fragen Sie sich jetzt bestimmt. Sehr viel! Denn der Strom, den Sie nicht selbst benötigen wird in das System gespeist und muss vom jeweiligen Anbieter ihrer Region angenommen werden. Und die führt maßgeblich zur Amortisierung Ihrer Anlage bei. Diesen Vorgang nennt man auch indirekte Förderung.

Doch zurück zur direkten Förderung von Solaranlagen. Es gibt selbstverständlich Förderprogramme von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Selbst Finanzämter und Energieversorger haben Förderprogramme. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann man Sonderkredite für Solaranlagen beantragen, die einen besonders niedrigen Zinssatz haben. War es früher so, dass die Anträge für solche Fördergelder in fast allen Fällen vor dem Bau der Anlage gestellt bzw. beantragt werden mussten, gilt ab Januar 2007 eine vereinfachte Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt erst nach Fertigstellung der Anlage, wenn alle Kosten genau beziffert sind.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Sie hierbei die Bearbeitungszeit einberechnen müssen. Denn nur vollständig bearbeitete Anträge und deren Bestätigung, weisen die Notwendigkeit der Förderung überhaupt erst nach. Aufgrund der Systemumstellung können Anträge für 2007 erst ab dem 15. März des Jahres gestellt werden. Die Fördergelder werden dann nach vollständiger Bearbeitung der Anträge auf Ihr Konto ausgezahlt. Hierfür muss die entsprechende Rechnung eingereicht werden, die einen Nachweis über die Einrichtung einer Solaranlage erbringt.

Um sich einen Überblick über die Fördergelder zu schaffen gibt es im Internet zahlreiche Fördergeldrechner, die dem interessierten Nutzer helfen eine Entscheidung zu treffen. Die Anschaffung einer Solaranlage ist zwar ein wertvoller Beitrag zum aktiven Umweltschutz, aber leider immer noch mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Und wie bei allem, bei dem Geld eine Rolle spielt ist eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen immer angebracht. Bei Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann man mit einer Förderung in Höhe von € 40.- je angefangenem qm errichteter Bruttokollektorfläche für Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche rechnen. Der Mindestfördersatz hierfür liegt zurzeit bei € 275.-. Der Höchstbetrag einer Förderung beim BAFA beträgt € 25.000.-. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (nach Definition der EU), die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Gebäude sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen oder Energiedienstleister für die Anlagen, die beim Antragsteller errichtet werden sollen, sind. Nicht förderberechtigt nach den Kriterien der BAFA sind Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Gefördert werden die Kosten für Planung, Erwerb und Bau einer solchen Anlage. Interessenten müssen sich jedoch beeilen. Jedes Jahr ist die Fördergeldmenge bei der BAFA und der KfW begrenzt. Deshalb wird nur solange Fördergeld ausgezahlt, bis das Budget ausgelastet ist. Antragsteller, die aus diesem Grund abgelehnt wurden, können im darauf folgenden Jahr jedoch einen erneuten Antrag stellen. Auf www.baulinks.de könne Sie ersehen wie viele Fördergelder Ihre Gemeinde, Stadt oder Landkreis in diesem Jahr bereithält. Über 4700 Fördergeldstellen sind hier gelistet. Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen. Das heißt, dass Sie nur bei jeweils einer Institution Fördergeld beantragen dürfen. Beachten Sie unbedingt, dass gebrauchte Solaranlagen nicht gefördert werden. Die Kredite der KfW sind immer langfristig angesetzt. Ein weiterer Vorteil sind die zinsfreien Anlaufjahre für einen solchen Kredit. Die Förderung der KfW geht bis zu 100% der Anlage höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von € 50.000.-. Diese Kredite können bequem über die Hausbank abgewickelt werden.

In der Solartechnik und deren Amortisation wird zwischen der wirtschaftlichen und der energetischen Amortisation unterschieden. Die wirtschaftliche Amortisation einer Solar-Anlage zur Brauchwassererwärmung dürfte innerhalb von 1,5 bis 2,5 Jahren erfolgt sein. Bei Solaranlagen zur Stromerzeugung beträgt dieser Zeitraum 4-8 Jahre. Sicher ist, dass eine Solaranlage immer ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz ist und den allgemeinen CO2 Ausstoß vermindert. Nicht nur der Umweltaspekt ist zu beachten, auch die oben erwähnte Amortisation gilt es in die Berechnung mit einzubeziehen. Wenn schon nach 4-8 Jahren eine komplette Rückzahlung der Investitionen erfolgt ist, verdienen Sie ab diesem Zeitpunkt bares Geld mit Ihrer Anlage.

Durch die zinsgünstigen Darlehen haben Sie wenig Belastung und können entspannt Ihre Anlage genießen. Anbieter von Solartechnik gibt es mittlerweile an jeder Ecke. Sie sollten sich vor dem Kauf unbedingt beraten lassen. Auch sollten Sie zunächst mit Ihrer Hausbank sprechen, ob Sie überhaupt Fördergelder erhalten können und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt werden. Lassen Sie sich Zeit für das Beratungsgespräch und wägen Sie alle Optionen genau mit Ihrem Berater ab. Die Fördergelder sind gut angelegt und erfreuen sich durch das gesteigerte öffentliche Interesse an aktivem Umweltschutz wachsender Beliebtheit. Gerade bei Neubauten ist der Bau einer Solaranlage sehr sinnvoll.

Ein weiterer Vorteil dabei ist, wenn man schon mitten drin ist in der Finanzierung seines Eigenheimes, hat man schon so einiges an Erfahrung mit den verschiedenen Ämtern und Beratern gesammelt. Dies erleichtert den Umgang mit den Anträgen und Behörden, die für das Fördergeld benötigt werden, ungemein. Ein Haus zu bauen ist in der Regel eine einmalige Sache im Leben eines Menschen. Dieser Schritt ist meist wohl überlegt. Deshalb sollten Sie auch über den Einbau einer Solaranlage ernsthaft nachdenken. Meist in Kombination mit einem Energiesparhaus werden Solaranlagen immer wichtiger für den Energiemarkt. Und wenn es sogar Fördergelder für solche Solaranlagen gibt, sollte man das auch ausnutzen.



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Fördergelder für Solaranlagen - Förderprogramme von Bund, Ländern und Städten