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Im Allgemeinen können Solaranlagen ohne eine spezielle Baugenehmigung installiert werden. Sie werden im Baugesetzbuch nicht erwähnt.
Konflikte können jedoch mit dem Denkmalschutz auftreten, da Solaranlagen das äußere Bild eines Gebäudes verändern können und somit
dieses den Anforderungen des Denkmalschutzes unter Umständen nicht mehr entspricht. Wenn Sie wissen, dass diese Besonderheit für Ihr
Haus zutrifft, sollten Sie sich schon im Vorfeld um eine entsprechende Prüfung bemühen.
Im Zweifelsfall liegt es immer im Ermessen der lokalen Behörde, ob auf Ihrem Haus eine Solaranlage installiert werden kann. Bei der
Antragstellung ist wichtig zu belegen, dass es keine optische Beeinträchtigung gibt oder diese zumindest nicht erheblich ist. Sinnvoll
ist auch anzuführen, dass mit der technischen Entwicklung Solaranlagen heutzutage bereits zur Standardausstattung eines Hauses gehören
wie zum Beispiel auch Antennen, Schallschutzfenster oder Garagen.
Treten doch Komplikationen auf, können Sie sich ebenfalls auf das Baugesetzbuch beziehen, denn es gehört zu den Aufgaben und Grundsätzen
der Bauleitplanung, „die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien“ zu berücksichtigen (§1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 BauGB).
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