
Mit dem Photovoltaik Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1.1.2004 in Kraft trat, müssen Netzbetreiber den Strom aus Solaranlagen künftig mit mindestens 45,7 Cent/kWh vergüten.
Dies gilt für Dachinstallationen und auch für große Freiflächenanlagen, wenn sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Anlagen auf Gebäuden gibt es eine höhere Vergütung. Des weiteren gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlagen in die Fassade integriert sind.
Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung der Solarenergienutzung als ökologische Methode. Eine Umstellung auf Photovoltaikanlagen soll sich auch für Privathaushalte "rechnen" und die Vergütung soll Hauseigentümer ermutigen die Energieversorgung umzustellen. Somit lassen sich Kostenvorteile nicht nur mit der Einsparung des sonst von Energieversorgern bezogenen Stromes erzielen, sondern darüber hinaus auch noch Einkünfte durch Stromüberschüsse erwirtschaften.